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Alkoholpolitik und Volksgesundheit

Ethik in der Gesundheitspolitik

Freitag 27. Februar 2009 von htm

Kommentar zu „Die Pflicht zur Gesundheit“ in Der Tagesspiegel, 27.2.09
Mir scheint, in dem Artikel kommt zu wenig zum Ausdruck, dass der Staat die Pflicht hat, für das Wohl seiner Bevölkerung zu sorgen. Wenn der Lebensstil einer Bevölkerungsgruppe dazu führt, dass die Gesamtbevölkerung und der Staat finanziell und mit Verlust an Lebensqualität darunter stark leiden, hat der Staat die Pflicht, regelnd einzugreifen. Bei Alkohol und Tabak wirken am besten Steuern nach dem Verursacherprinzip und Verkaufseinschränkungen, eine tiefe Promillegrenze im Verkehr und ein hohes Mindestalter. Die Regeln müssen aber auch durchgesetzt werden. Werbeverbote dienen vor allem der Glaubwürdigkeit bei Prävention für Jugendliche, haben aber auch einen direkten Einfluss auf den Konsum.
Dass die Gurtentragpflicht negativ gesehen wird, ist nicht verständlich. Der Risikofreudige, der keine Gurten trägt, belastet im Unglücksfall ja nicht nur sich selber, sondern auch die Gesellschaft.

Dieser Beitrag wurde erstellt am Freitag 27. Februar 2009 um 11:57 und abgelegt unter Allgemein, Internationales, Jugend, Leserbriefe, Politik, Verhältnis-Präv., Verkehr, Verschiedene, Werbung. Kommentare zu diesen Eintrag im RSS 2.0 Feed. Die Kommentare sind derzeit geschlossen, aber sie können einen Trackback auf Ihrer Seite einrichten.

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